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   LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2009 - L 7 B 387/08 AS   

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https://dejure.org/2009,23931
LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2009 - L 7 B 387/08 AS (https://dejure.org/2009,23931)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.02.2009 - L 7 B 387/08 AS (https://dejure.org/2009,23931)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. Februar 2009 - L 7 B 387/08 AS (https://dejure.org/2009,23931)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGG § 73a; ZPO § 115; SGB II § 12 Abs. 1
    Anspruch auf Prozesskostenhilfe; Einsatz von Grundstücken zur Prozessfinanzierung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 46/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Erbbaurecht am

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2009 - L 7 B 387/08
    Unter Berücksichtigung des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 06.12.2007 (B 14/7b AS 46/06 R), wonach eine generelle Unverwertbarkeit im Sinne des § 12 Abs. 1 SGB II vorliegt, wenn eine Verwertung bzw. Verwertungsmöglichkeit nicht absehbar ist, hält der Senat weitere Ermittlungen bezüglich des Wertes des unbebauten Grundstücks (Flurstück 000) und insbesondere hinsichtlich einer etwaigen Unverwertbarkeit der Immobilie für geboten.
  • LSG Hessen, 18.07.2007 - L 7 B 40/07

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2009 - L 7 B 387/08
    Aus diesem Grunde darf die materiell-rechtliche Prüfung im PKH-Verfahren regelmäßig nicht einen Umfang erreichen, der demjenigen in dem Verfahren entspricht, für das Prozesskostenhilfe begehrt wird (vgl. Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 18.07.2007, L 7 B 40/07 SO).
  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1671/13

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    a) Wird in einem (sozialgerichtlichen) Hauptsacheverfahren um die Frage gestritten, ob ein Hausgrundstück zum einzusetzenden Vermögen im Sinne des § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII gehört, so ist bei der Prüfung, ob Prozesskostenhilfe für das Hauptsacheverfahren bewilligt werden kann, davon auszugehen, dass das Grundstück nicht nach § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 115 Abs. 3 ZPO, dieser wiederum in Verbindung mit § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII einzusetzen ist (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 18. Juli 2007 - L 7 B 40/07 SO -, juris Rn. 15; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Februar 2009 - L 7 B 387/08 AS -, juris Rn. 4; auch Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 73a Rn. 6e).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2015 - L 7 AS 1904/14

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Wird in einem (sozialgerichtlichen) Verfahren um die Frage gestritten, ob Hilfebedürftigkeit iSd § 9 SGB II besteht, so ist bei der Prüfung, ob Prozesskostenhilfe für das Verfahren bewilligt werden kann, davon auszugehen, dass die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht aufgrund derselben umstrittenen Tatsachen zu verneinen sind, die der Hilfebedürftigkeit entgegenstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.03.2014 - 1 BvR 1617/13; Hessisches LSG, Beschluss vom 18.07.2007 - L 7 B 40/07 SO; Beschluss des Senats vom 4. Februar 2009 - L 7 B 387/08 AS; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2012, § 73a Rn. 6e).
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